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L66507 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AVG §10 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 93/07/0181 E 14. Dezember 1995 RS 2Stammrechtssatz
Für den Fall einer von der Agrargemeinschaft erhobenen Berufung (Hinweis E 15.12.1987, 87/07/0042, VwSlg 12594 A/1987) und für den Fall einer von der Agrargemeinschaft erhobenen Beschwerde an den VwGH (Hinweis B 12.1.1988, 86/07/0277) gilt, daß die wirksame Ergreifung der betroffenen Rechtsschutzmaßnahme auch eines innerhalb der maßgebenden Frist gesetzten körperschaftlichen Willensbildungsaktes bedarf, der auf dem Wege einer außerhalb der Frist herbeigeführten körperschaftsrechtlichen Willensbildung auf Genehmigung der zuvor gesetzten Rechtsschutzmaßnahme nicht mehr nachgeholt werden kann.
Schlagworte
Vertretungsbefugter juristische Person Verbesserungsauftrag nachträgliche Vollmachtserteilung Mängelbehebung Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Mangel der Rechtsfähigkeit und Handlungsfähigkeit sowie der Ermächtigung des EinschreitersEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070134.X02Im RIS seit
21.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.11.2008