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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1973 §356 Abs3 idF 1988/399;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 89/04/0089 E 6. Februar 1990 RS 7Stammrechtssatz
Eine Gefährdung des Eigentums iSd § 74 Abs 2 Z 1 GewO liegt vor, wenn das Eigentum in seiner Substanz bedroht ist. Ein Fall einer Gefährdung des Eigentums liegt auch vor, wenn jedwede Nutzung eines Grundstückes unmöglich gemacht wird (Hinweis E 20.10.1976, 137/71).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X02Im RIS seit
15.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008