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14/01 VerwaltungsorganisationNorm
UVPG 2000 §2 Abs5;Rechtssatz
Es ist nicht Aufgabe der Feststellungsbehörde, im Verfahren nach § 3 Abs 7 UVPG 2000 Auflagen (hier zur Einhaltung der Kapazitätslimitierung) zu erteilen, um das Projekt eines Konsenswerbers von Amts wegen von der Pflicht zur Durchführung einer UVP auszunehmen. Es ist allein von den vorgelegten Projektsangaben auszugehen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003070127.X02Im RIS seit
20.12.2004Zuletzt aktualisiert am
01.12.2011