RS Vwgh 2004/11/18 2003/07/0124

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Veröffentlicht am 18.11.2004
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Index

L66202 Landw Bringungsrecht Güter- und Seilwege Kärnten
40/01 Verwaltungsverfahren
80/06 Bodenreform

Norm

GSGG §5;
GSLG Krnt 1998 §17 Abs2;
VVG §3;

Rechtssatz

Mit Inkrafttreten des Krnt GSLG 1998 wurde in § 17 Abs 2 der Zuständigkeit der Agrarbehörde für die Streitentscheidung nach dieser Bestimmung das Erfordernis des Versuchs einer Streitbeilegung vorangestellt. Diese Zuständigkeitsfestlegung gilt auch für die Entscheidung über Einwendungen gegen einen Rückstandsausweis bzw über einen Antrag auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung (mit ausführlicher Begründung im Erkenntnis; Hinweis E 21.3.2002, 2000/07/0262).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003070124.X04

Im RIS seit

17.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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