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50/01 GewerbeordnungNorm
GewO 1994 §356 Abs3;Rechtssatz
Einer jener Fälle, in denen eine Eigentumsgefährdung vorliegt, ist der Fall, wenn die Sachnutzung bedroht ist, weil die bei der Nutzung verwendeten Sachen oder die Nutzungsergebnisse einer Beschädigung ausgesetzt sind. So zB Schäden an den Kulturen, an weidendem Vieh, an Betriebseinrichtungen (VwGH 30.11.1977, 945/76, ZfVB 1978/520). Dabei handelt es sich vor allem um Immissionen, die unmittelbar auf die genutzte Sache oder auf die Nutzungsergebnisse nachteilig einwirken.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X05Im RIS seit
15.12.2004Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008