RS Vwgh 2004/11/18 2004/07/0025

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 18.11.2004
beobachten
merken

Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §356 Abs3;
GewO 1994 §74 Abs2 Z1;
GewO 1994 §75 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/04/0137 E 12. November 1996 RS 2

Stammrechtssatz

Wendet sich ein Nachbar gegen das zur Genehmigung eingereichte Projekt aus dem im § 74 Abs 2 Z 1 GewO 1994 genannten Grund der Eigentumsgefährdung, so hat er durch ein konkretes Vorbringen geltend zu machen, daß durch die Betriebsanlage sein Eigentum über eine bloße Minderung des Verkehrswertes hinaus in seiner Substanz, wozu auch der Verlust der Verwertbarkeit zählt (Hinweis: E 25.6.1991, 91/04/0004), bedroht ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070025.X04

Im RIS seit

15.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten