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62 ArbeitsmarktverwaltungNorm
AlVG 1977 §16 Abs4;Rechtssatz
Infolge des (auf das Zustehen einer Urlaubsentschädigung zurückzuführenden und der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erst nachträglich bekannt gewordenen) Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 AlVG 1977 vor (Hinweis E 16. 5. 2001, 2001/08/0056).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000020269.X03Im RIS seit
31.12.2004Zuletzt aktualisiert am
03.08.2009