RS Vwgh 2004/11/19 2000/02/0269

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Veröffentlicht am 19.11.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §16 Abs4;
AlVG 1977 §24 Abs2;

Rechtssatz

Infolge des (auf das Zustehen einer Urlaubsentschädigung zurückzuführenden und der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice erst nachträglich bekannt gewordenen) Ruhens des Anspruchs auf Arbeitslosengeld liegen die Voraussetzungen für einen Widerruf der Zuerkennung des Arbeitslosengeldes gemäß § 24 Abs. 2 AlVG 1977 vor (Hinweis E 16. 5. 2001, 2001/08/0056).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000020269.X03

Im RIS seit

31.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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