RS Vwgh 2004/11/19 2000/02/0245

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Veröffentlicht am 19.11.2004
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Index

62 Arbeitsmarktverwaltung
66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze

Norm

AlVG 1977 §10;
AlVG 1977 §9;

Rechtssatz

Die Bestimmungen der §§ 9 und 10 AlVG 1977, welche die (zeitlich stets befristeten) Sanktionen im Falle der Arbeitsunwilligkeit anscheinend abschließend regeln, sprechen dagegen, dass eine weitere Sanktion für Arbeitsunwilligkeit ohne zeitliche Begrenzung in unterschiedlichen Freigrenzen bei der Einkommensanrechnung besteht, sodass von dieser Sanktion von vornherein nur ein Kreis älterer Arbeitsloser mit Ehepartnern oder Lebensgefährten, nicht aber allein stehende Arbeitslose betroffen sein können (Hinweis E 26. 4. 2000, 98/08/0120).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000020245.X02

Im RIS seit

10.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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