Index
90/02 KraftfahrgesetzNorm
KFG 1967 §103 Abs1;Rechtssatz
Eine Überschreitung der Summe der Gesamtgewichte um 4.400 kg bzw. 11 % ist sowohl absolut als auch relativ gesehen derart beträchtlich, dass die Verwendung einer Waage, deren Eichung (im Übrigen: erst seit 23 Tagen) abgelaufen war, und die bei der Nacheichung "justiert" werden musste, keinen Zweifel aufkommen lässt, dass eine Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichtes vorlag (Hinweis E 20. 5. 2003, 2002/02/0231).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004020181.X03Im RIS seit
11.01.2005Zuletzt aktualisiert am
25.08.2017