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L66107 Einforstung Wald- und Weideservituten Felddienstbarkeit TirolNorm
AVG §8;Rechtssatz
Der Weideberechtigte ist im Rahmen seines Mitsprachrechtes im Rodungsverfahrens nicht berechtigt, geltend zu machen, die Behörde habe das öffentliche Interesse an der Rodung bzw. dessen Ausmaß falsch beurteilt, zumal er nicht aufzeigt, dass ihm seine Weiderechte ein konkretes Interesse an der Walderhaltung vermitteln.
Schlagworte
Fischerei ForstrechtEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100225.X03Im RIS seit
19.01.2005Zuletzt aktualisiert am
09.07.2009