RS Vwgh 2004/11/22 2001/10/0182

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.11.2004
beobachten
merken

Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §45 Abs3;
AVG §63 Abs1;
VVG §2 Abs1;
VVG §4 Abs2;

Rechtssatz

Aus dem in § 2 Abs. 1 VVG normierten Schonungsprinzip ergibt sich in verfahrensrechtlicher Hinsicht nur, dass der Verpflichtete im Rahmen des Parteiengehörs sowie in der Berufung geltend machen kann, dass die Annahmen der Behörde über die Höhe der voraussichtlichen Kosten unrichtig sind (vgl. E vom 30. April 1998, Zl. 98/06/0032).

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete VVG

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100182.X05

Im RIS seit

04.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten