RS Vwgh 2004/11/22 2001/10/0034

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Veröffentlicht am 22.11.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
72/02 Studienrecht allgemein

Norm

AHStG §40 Abs4;
AHStG §40 Abs5;
AVG §58 Abs2;
AVG §60;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/10/0022

Rechtssatz

Nach § 60 AVG war es im vorliegenden Fall Sache des Fakultätskollegiums, gestützt auf entsprechende Ermittlungsergebnisse, in einer der nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise darzulegen, ob das ausländische Studium der Antragstellerin hinsichtlich der Anforderungen, des Gesamtumfanges sowie der Studieninhalte so aufgebaut war, dass es mit dem im Antrag auf Nostrifizierung genannten inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung als gleichwertig (vgl. § 40 Abs. 4 AHStG) oder annähernd gleichwertig (vgl. § 40 Abs. 5 AHStG) anzusehen ist.

Schlagworte

Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher Verfahrensmangel

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001100034.X02

Im RIS seit

06.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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