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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AHStG §40 Abs4;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/10/0022Rechtssatz
Nach § 60 AVG war es im vorliegenden Fall Sache des Fakultätskollegiums, gestützt auf entsprechende Ermittlungsergebnisse, in einer der nachprüfenden Kontrolle zugänglichen Weise darzulegen, ob das ausländische Studium der Antragstellerin hinsichtlich der Anforderungen, des Gesamtumfanges sowie der Studieninhalte so aufgebaut war, dass es mit dem im Antrag auf Nostrifizierung genannten inländischen Studium in Bezug auf das Ergebnis der Gesamtausbildung als gleichwertig (vgl. § 40 Abs. 4 AHStG) oder annähernd gleichwertig (vgl. § 40 Abs. 5 AHStG) anzusehen ist.
Schlagworte
Begründungspflicht und Verfahren vor dem VwGH Begründungsmangel als wesentlicher VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001100034.X02Im RIS seit
06.01.2005