RS Vwgh 2004/11/23 2001/15/0108

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 23.11.2004
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Index

23/01 Konkursordnung
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
KO §30 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 96/14/0057 E 25. September 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Ob bzw inwieweit vom Geschäftsführer geleistete Zahlungen nach den Bestimmungen der KO rechtunwirksam bzw anfechtbar gewesen wären, ist ausschließlich im Konkursverfahren zu prüfen. Die im Abgabenverfahren zu prüfende Frage, ob andere andrängende Gläubiger gegenüber dem Bund als Abgabengläubiger begünstigt worden sind, bleibt davon unberührt (Hinweis E 22. September 1999, 94/15/0158).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001150108.X04

Im RIS seit

25.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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