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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BAO §167 Abs2;Rechtssatz
Der Verwaltungsgerichtshof kann eine Fehlerhaftigkeit der Beweiswürdigung der Behörde nur dann aufgreifen, wenn sie zufolge eines Verstoßes gegen die Denkgesetze oder das allgemeine menschliche Erfahrungsgut das Ausmaß einer Rechtsverletzung in der behördlichen Ermittlung des Sachverhaltes angenommen hat (Hinweis E 30. April 2003, 98/13/0119).
Schlagworte
Sachverhalt BeweiswürdigungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002150020.X02Im RIS seit
25.01.2005