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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §55 Abs3;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 2004/13/0065 2004/13/0066 2004/13/0068Rechtssatz
Die Vorgangsweise der Beschwerdeführerin, Arbeitskapazität der Abgabenbehörden mit einer Vielzahl von Erledigungsanträgen in einer jede zielgerichtete Sacherledigung erschwerenden Weise zu absorbieren, reicht allein schon dazu aus, den Ausschlusstatbestand des § 55 Abs. 3 VwGG zu verwirklichen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130064.X01Im RIS seit
23.02.2005