RS Vwgh 2004/11/25 2003/03/0297

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.11.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG §5;
VStG §6;
VStG §9 Abs5;

Rechtssatz

Mögliche wirtschaftliche Nachteile des in einem Dienstverhältnis stehenden Täters vermögen selbst im Falle einer von ihm befürchteten Kündigung bei Nichtbefolgung einer Weisung seines Arbeitgebers keine Notstandssituation zu begründen (Hinweis E 19. September 1989, 88/08/0158, VwSlg 12985 A/89).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2003030297.X05

Im RIS seit

23.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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