RS Vwgh 2004/11/26 2002/20/0080

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Veröffentlicht am 26.11.2004
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Index

19/05 Menschenrechte
41/02 Passrecht Fremdenrecht

Norm

AsylG 1997 §7;
AsylG 1997 §8;
FrG 1997 §57 Abs1;
MRK Art3;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 99/20/0203 E 8. Juni 2000 RS 6 (hier ohne Klammerausdruck)

Stammrechtssatz

Für die Frage der Gewährung eines Zurückweisungsschutzes, Zurückschiebungsschutzes oder Abschiebungsschutzes im Sinne des § 8 AsylG 1997 iVm. § 57 Abs 1 FrG 1997 ist ua maßgeblich, ob stichhaltige Gründe für die Annahme bestehen, Österreich würde im Falle der Außerlandesschaffung des Fremden in den Staat, hinsichtlich dessen seine Flüchtlingseigenschaft zu prüfen war, gegen Art 3 MRK verstoßen (ausführliche Begründung im E).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002200080.X01

Im RIS seit

05.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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