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41/02 Passrecht FremdenrechtNorm
AsylG 1997 §7;Rechtssatz
Anders als die Frage der Asylgewährung hängt ein dem Asylwerber allenfalls einzuräumender Refoulementschutz nach der § 8 AsylG 1997 in Verbindung mit § 57 Abs. 1 FrG 1997 nicht davon ab, dass etwa eine ihm drohende Gefahr, bei Rückkehr in den Herkunftsstaat unmenschlicher Behandlung unterworfen zu sein, auf den in der FlKonv genannten Gründen beruht. Der Glaubwürdigkeit seines Vorbringens, wonach er in Armenien weiterhin von seinem ehemaligen militärischen Vorgesetzten verfolgt würde und die staatlichen Behörden nicht willens bzw. nicht in der Lage seien, ihm dagegen effektiven Schutz zu gewähren, kommt unter diesem Blickwinkel entscheidende Bedeutung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2003200255.X02Im RIS seit
04.01.2005