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41/02 StaatsbürgerschaftNorm
StbG 1985 §10 Abs1 Z1 idF 1998/I/124;Rechtssatz
Die belangte Behörde hat die berufliche Integration der Staatsbürgerschaftswerberin deshalb als lediglich "durchschnittlich" beurteilt, weil die Staatsbürgerschaftswerberin erst seit 7.6.1999 beschäftigt sei, ihre Beschäftigungen "noch zu kurz" und "von längeren Versicherungszeitenunterbrechungen begleitet" seien. Bei der diesbezüglichen Beurteilung hätte die belangte Behörde allerdings im Sinn der Erläuterungen der Regierungsvorlage zur Staatsbürgerschaftsgesetznovelle 1998 (1283 BlgNR 20.GP 8), mit dem der § 10 StbG 1985 neu gefasst wurde, die beschäftigungsrechtliche Stellung der Staatsbürgerschaftswerberin stärker in ihre Gesamtbetrachtung einbeziehen müssen. Gemäß den Feststellungen der belangten Behörde hat die Staatsbürgerschaftswerberin "freien Zugang am inländischen Arbeitsmarkt", weil sie auf Grund der österreichischen Staatsbürgerschaft eines Elternteiles vom Geltungsbereich des AuslBG ausgenommen ist. Von daher ist die Staatsbürgerschaftswerberin - vor dem Hintergrund der in den genannten Materialien angeführten Beispiele erbrachter Nachweise einer beschäftigungsrechtlich gesicherten Position in Österreich und im Hinblick auf ihre (wenn auch nicht durchgehenden) Beschäftigungsverhältnisse - aber jedenfalls hinreichend (gesichert) beruflich integriert. Da sie 1981 geboren und 1996 nach Österreich eingewandert ist und hier ein Jahr die Schule besucht hat, konnte die belangte Behörde der Staatsbürgerschaftswerberin eine nachhaltige berufliche Integration nicht mit dem Argument absprechen, dass die seit 1999 bestehende Beschäftigung "noch zu kurz" gewesen sei.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002010498.X01Im RIS seit
27.12.2004