RS Vwgh 2004/12/9 2002/14/0074

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/08 Sonstiges Steuerrecht

Norm

BAO §22;
UmgrStG 1991 §44;

Beachte

Besprechung in:Finanz-Journal Nr 4/2005, S 107-112; Taxlex Nr 5/2005, S 280 - 283; SWI Nr. 2/2005, S 67-80; SWI 6/2006, S 273-285;

Rechtssatz

Nach ständiger Rechtsprechung des VwGH wird als Missbrauch im Sinn des § 22 BAO eine rechtliche Gestaltung angesehen, die im Hinblick auf die wirtschaftliche Zielsetzung ungewöhnlich und unangemessen ist und nur aufgrund der damit verbundenen Steuerersparnis verständlich wird. Dabei bildet im Allgemeinen nicht ein einziger Rechtsschritt, sondern eine Kette von Rechtshandlungen den Sachverhalt, mit dem die Folge des § 22 Abs 2 BAO (bzw § 44 UmgrStG) verbunden ist. Ein Missbrauch kann also in der dem tatsächlichen Geschehen nicht angemessenen Hintereinanderschaltung mehrerer rechtlicher Schritte bestehen (Hinweis Stoll, BAO-Kommentar, 248).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002140074.X01

Im RIS seit

05.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

30.10.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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