RS Vwgh 2004/12/9 2004/14/0115

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §22 Z2;
EStG 1988 §47 Abs2;
KommStG 1993 §2;

Rechtssatz

Das nach dem Erkenntnis eines verstärkten Senates vom 10. November 2004, 2003/13/0018, für die Erfüllung des Tatbestandes der Einkünfteerzielung nach § 22 Z. 2 Teilstrich 2 EStG 1988 entscheidende Merkmal der Eingliederung in den geschäftlichen Organismus des Arbeitgebers wird bereits durch jede nach außen hin als auf Dauer angelegt erkennbare Tätigkeit hergestellt, mit welcher der Unternehmenszweck der Gesellschaft verwirklicht wird (vgl. nochmals das angeführte Erkenntnis 2003/13/0018).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004140115.X01

Im RIS seit

31.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.09.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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