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21/01 HandelsrechtNorm
BAO §24 Abs1 litc;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 86/13/0136 E 19. Dezember 1990 VwSlg 6567 F/1990 RS 4Stammrechtssatz
Reduziert sich das Recht der "Treugeber-Kommanditisten" auf eine Geldforderung gegenüber der "Treuhandkommanditistin", so entspricht ein solches Forderungsrecht einerseits weitestgehend dem eines echten stillen Gesellschafters dem Geschäftsherrn gegenüber und ist andererseits für ein Treuhandverhältnis atypisch, da dieses von einem Rückgaberecht bzw Herausgaberecht des Treugebers hinsichtlich des Treuhandvermögens gekennzeichnet ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140153.X02Im RIS seit
31.01.2005Zuletzt aktualisiert am
31.01.2017