RS Vwgh 2004/12/9 2000/14/0048

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

EStG 1988 §26 Z4;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0058

Rechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat keine Bedenken gegen die Beurteilung von Mehraufwendungen abgeltenden Tages- und Nächtigungsgeldern sowie Fahrtkostenvergütungen als Aufwandsentschädigungen (und nicht als Entgelt)(Hinweis OGH 29. August 1990, 9 Ob A 191/90).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140048.X03

Im RIS seit

31.12.2004

Zuletzt aktualisiert am

16.05.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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