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32/02 Steuern vom Einkommen und ErtragNorm
AÜG §10;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2000/14/0058Rechtssatz
Der Entgeltanspruch überlassener Arbeitskräfte ist in § 10 AÜG geregelt. Danach haben überlassene Arbeitskräfte Anspruch auf ein angemessenes, ortsübliches Entgelt, wobei zur Angemessenheit dieses Entgeltes näher definiert wird, dass auf das im Beschäftigerbetrieb (vergleichbaren Arbeitnehmern für vergleichbare Tätigkeiten) zu zahlende Entgelt Bedacht zu nehmen ist. Das Gebot der entsprechenden Bedachtnahme auf eine kollektivvertragliche Regelung im Beschäftigerbetrieb bedeutet aber nicht, dass der entsprechende Kollektivvertrag als solcher dem Entgeltanspruch zu Grunde liegt (Hinweis OGH 29. August 1990, 9 Ob A 191/90). Dem entsprechend trifft es auch zu, dass ein allfälliger, auf Arbeitnehmer des Beschäftigerbetriebes anzuwendender Kollektivertrag für den Arbeitskräfte überlassenden Betrieb keine lohngestaltende Vorschrift im Sinne des § 68 Abs. 5 Z. 1 bis 6 EStG 1988 darstellt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2000140048.X01Im RIS seit
31.12.2004Zuletzt aktualisiert am
16.05.2013