RS Vwgh 2004/12/9 2000/14/0166

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Veröffentlicht am 09.12.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof

Norm

VwGG §41 Abs1;

Rechtssatz

Die Sachgrundlagenermittlung der Behörde unterliegt der Beurteilung des Verwaltungsgerichtshofes dahin, ob der Sachverhalt genügend erhoben wurde, und ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut entsprechen, ohne dass der Verwaltungsgerichtshof dazu berufen wäre, seine Beweiswürdigung an die Stelle der behördlichen zu setzen (Hinweis E 24. September 1996, 95/13/0214; E 27. Februar 2002, 97/13/0201).

Schlagworte

Beschwerdepunkt Beschwerdebegehren Entscheidungsrahmen und Überprüfungsrahmen des VwGH Allgemein

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000140166.X02

Im RIS seit

31.12.2004
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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