RS Vwgh 2004/12/13 2002/17/0320

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Veröffentlicht am 13.12.2004
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Index

L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren Wien
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;
VStG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Behörde traf die Beweislast hinsichtlich der Verwirklichung des objektiven Tatbestandes. Sie hatte daher nachzuweisen, dass die von der Beschuldigten erteilten Lenkerauskünfte unrichtig waren, und nicht die Beschuldigte hatte zu beweisen, dass diese richtig waren.

Schlagworte

Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002170320.X07

Im RIS seit

21.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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