Index
L37069 Kurzparkzonenabgabe Parkabgabe Parkgebühren WienNorm
ParkometerG Wr 1974 §1a Abs1;Rechtssatz
Die Einholung einer Lenkerauskunft ist dann nicht mehr zulässig, wenn sie infolge Verjährung des zugrundeliegenden Tatbestandes nicht mehr einer Strafverfolgung und ebenso wenig der Abgabeneinhebung dienen kann (Hinweis E 26. Jänner 1998, 97/17/0361).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002170320.X01Im RIS seit
21.02.2005Zuletzt aktualisiert am
23.10.2009