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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
AVG §66 Abs4;Rechtssatz
Gegenstand des Spruches der Behörde erster Instanz war im vorliegenden Fall die Untersagung der Nutzung eines näher bezeichneten Areals als Parkplatz gemäß § 50a Stmk ROG 1974. Im Berufungsbescheid wurde demgegenüber die Beseitigung von auf diesen Grundstücken errichteten KFZ-Abstellplätzen gemäß § 41 Abs. 3 Stmk BauG aufgetragen. Die Berufungsbehörde hat damit gegen § 66 Abs. 4 AVG verstoßen, indem sie ihre Entscheidung nicht im Rahmen der durch den erstinstanzlichen Bescheid abgegrenzten "Sache" (Untersagung der Nutzung) gehalten, sondern darüber hinaus Anordnungen (Beseitigung) getroffen hat (Hinweis E vom 26. Mai 2000, Zl. 99/06/0008).
Schlagworte
Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und MaßnahmenEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001060117.X01Im RIS seit
05.01.2005