RS Vwgh 2004/12/13 2001/06/0117

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Veröffentlicht am 13.12.2004
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L37156 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Steiermark
L80006 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Steiermark
L82000 Bauordnung
L82006 Bauordnung Steiermark
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §66 Abs4;
BauG Stmk 1995 §41 Abs3;
BauRallg;
ROG Stmk 1974 §50a;

Rechtssatz

Gegenstand des Spruches der Behörde erster Instanz war im vorliegenden Fall die Untersagung der Nutzung eines näher bezeichneten Areals als Parkplatz gemäß § 50a Stmk ROG 1974. Im Berufungsbescheid wurde demgegenüber die Beseitigung von auf diesen Grundstücken errichteten KFZ-Abstellplätzen gemäß § 41 Abs. 3 Stmk BauG aufgetragen. Die Berufungsbehörde hat damit gegen § 66 Abs. 4 AVG verstoßen, indem sie ihre Entscheidung nicht im Rahmen der durch den erstinstanzlichen Bescheid abgegrenzten "Sache" (Untersagung der Nutzung) gehalten, sondern darüber hinaus Anordnungen (Beseitigung) getroffen hat (Hinweis E vom 26. Mai 2000, Zl. 99/06/0008).

Schlagworte

Baupolizei Baupolizeiliche Aufträge Baustrafrecht Kosten Allgemein BauRallg9/1 Beschränkungen der Abänderungsbefugnis Beschränkung durch die Sache Besondere Rechtsprobleme Auswechslung behördlicher Aufträge und Maßnahmen

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001060117.X01

Im RIS seit

05.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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