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L82000 BauordnungNorm
BauRallg;Rechtssatz
Befindet sich ein Grundstück in einer Kleingartenanlage, finden die Zulässigkeitsvoraussetzungen für Baulichkeiten unabhängig davon Anwendung, ob die in der Kleingartenanlage befindlichen Kleingärten tatsächlich der in § 5 NÖ Kleingartengesetz festgelegten Größe entsprechen.
Schlagworte
Baubewilligung BauRallg6European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002050686.X02Im RIS seit
11.01.2005Zuletzt aktualisiert am
11.12.2014