RS Vwgh 2004/12/14 2004/05/0016

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Veröffentlicht am 14.12.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §52;
VwGG §41 Abs1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2001/13/0277 E 17. Dezember 2003 RS 2

Stammrechtssatz

Sachverständigengutachten sind wie jedes andere Beweismittel der freien Beweiswürdigung zugänglich. Die Beweiswürdigung unterliegt insofern der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle, als es sich um die Beurteilung handelt, ob die bei der Beweiswürdigung vorgenommenen Erwägungen schlüssig sind, also nicht den Denkgesetzen und dem allgemeinen menschlichen Erfahrungsgut widersprechen.

Schlagworte

Gutachten Beweiswürdigung der BehördeSachverhalt Beweiswürdigung

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004050016.X01

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

22.11.2016
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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