RS Vwgh 2004/12/14 2002/05/0244

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Veröffentlicht am 14.12.2004
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Index

001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
VwRallg;

Rechtssatz

So wie ein durchgeführtes Ermittlungsverfahren die Erlassung eines Mandatsbescheides nicht hindert, bedeutet die Nichtdurchführung eines Ermittlungsverfahrens keineswegs, dass ein in einem solchen Fall ergangener Bescheid ein Mandatsbescheid sein müsse.

Schlagworte

Auslegung Diverses VwRallg3/5

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002050244.X02

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

16.12.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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