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21/01 HandelsrechtNorm
HGB §49;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 97/06/0206 E 2. Juli 1998 RS 1 (hier zusätzlich: Allein der Umstand, dass es in der Eigentümergesellschaft einen Prokuristen gibt, befreit den Beschwerdeführer somit nicht von seiner verwaltungsstrafrechtlichen Verantwortlichkeit.)Stammrechtssatz
Die Erteilung der Prokura ist nicht gleichbedeutend mit der in § 9 Abs 2 und Abs 4 VStG geregelten Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten (Hinweis E 22.11.1990, 90/12/0179, VwSlg 13323 A/1990).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2002050209.X01Im RIS seit
11.01.2005