RS Vwgh 2004/12/14 2004/05/0089

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 14.12.2004
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Index

L37154 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag Interessentenbeitrag
Oberösterreich
L80004 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung Bebauungsplan
Oberösterreich
L81704 Baulärm Umgebungslärm Oberösterreich
L82000 Bauordnung
L82004 Bauordnung Oberösterreich
L82304 Abwasser Kanalisation Oberösterreich
001 Verwaltungsrecht allgemein
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
BauO OÖ 1994 §31 Abs4;
BauO OÖ 1994 §31 Abs6;
BauRallg;
ROG OÖ 1994 §22 Abs4 Satz1;
VwRallg;

Rechtssatz

Das Vorhaben (Umbau und Erweiterung eines bestehenden Gasthauses, Zubau eines Festsaales mit Fremdenzimmern und "infrastrukturellen Nebeneinrichtungen" sowie Errichtung von Lärmschutzwänden) ist seiner Art nach mit § 22 Abs. 4 erster Satz OÖ ROG 1994 vereinbar, mag es auch "nach seinem Gesamtbild ein typisch ländliches Gastwirtschafts- und Vergnügungszentrum" sein, "wie es so - insbesondere in seiner äußeren Gestaltung - im städtischen Raum (zumal in Stadtkernen) nicht errichtet werden würde". Die Zielsetzung des "städtischen" Charakters im Sinne von § 22 Abs. 4 erster Satz Oö ROG 1994 darf, wie schon der Verfassungsgerichtshof in seinem Ablehnungsbeschluss zum Beschwerdefall vertreten hat, nicht dahin überspannt werden, dass die Widmung "Kerngebiet" in ländlichen Gemeinden geradezu ausgeschlossen wäre. Dass daher ein solches Vorhaben mit einer vergleichbaren äußeren Erscheinung in dieser Form im städtischen Raum oder in Stadtkernen nicht errichtet werden würde, kann nicht als entscheidend angesehen werden, davon abgesehen, dass den Nachbarn insofern überhaupt nur ein eingeschränktes Mitspracherecht zukommt.

Schlagworte

Definition von Begriffen mit allgemeiner Bedeutung VwRallg7Auslegung unbestimmter Begriffe VwRallg3/4Baurecht NachbarNachbarrecht Nachbar Anrainer Grundnachbar subjektiv öffentliche Rechte BauRallg5/1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004050089.X06

Im RIS seit

27.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

07.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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