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E2D Assoziierung TürkeiNorm
ARB1/80 Art7;Rechtssatz
Nach dem Wortlaut des ersten Satzes des Art. 7 ARB Nr. 1/80 stehen die darin den Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers eingeräumten Rechte unabhängig davon zu, ob dem Familienangehörigen von seiner Bezugsperson Unterhalt gewährt wird (vgl. E 29.9.1998, Zl. 97/09/0255).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2001090034.X01Im RIS seit
21.01.2005Zuletzt aktualisiert am
11.11.2011