RS Vwgh 2004/12/15 2001/09/0034

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2004
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Index

E2D Assoziierung Türkei
E2D E02401013
E2D E05204000
E2D E11401020
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

ARB1/80 Art7;
AuslBG §4c Abs2 idF 1997/I/078;
AuslBG §4c idF 1997/I/078;

Rechtssatz

Nach dem Wortlaut des ersten Satzes des Art. 7 ARB Nr. 1/80 stehen die darin den Familienangehörigen eines dem regulären Arbeitsmarkt eines Mitgliedstaates angehörenden türkischen Arbeitnehmers eingeräumten Rechte unabhängig davon zu, ob dem Familienangehörigen von seiner Bezugsperson Unterhalt gewährt wird (vgl. E 29.9.1998, Zl. 97/09/0255).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001090034.X01

Im RIS seit

21.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

11.11.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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