RS Vwgh 2004/12/15 2002/13/0118

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Veröffentlicht am 15.12.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Norm

BAO §201;

Rechtssatz

Festsetzungsbescheide nach § 201 BAO haben die gesamte Abgabe festzusetzen und nicht bloß die Nachforderung zu enthalten, um welche sich die Selbstberechnung als zu niedrig erweist. Dass die abgabepflichtige Gesellschaft den im Lohnsteuerbericht als Abfuhrdifferenz gesehenen Betrag an Dienstgeberbeitrag samt Zuschlag tatsächlich geschuldet hatte, hat sie in ihrer Berufung ebenso wenig in Abrede gestellt, wie sie dies auch in der Beschwerde nicht bestreitet. Dass diese Beträge von ihr ohnehin schon entrichtet und vom Finanzamt nur falsch gebucht worden waren, stand einer Aufnahme auch dieser Teilbeträge in den Festsetzungsbescheid nach § 201 BAO deshalb nicht entgegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002130118.X01

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

02.02.2010
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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