RS Vwgh 2004/12/15 2004/13/0146

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Veröffentlicht am 15.12.2004
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §80 Abs1;
BAO §9 Abs1;
EStG 1988 §78 Abs3;

Rechtssatz

Der Arbeitgeber hat nach § 78 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn die Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten, woraus nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt, dass die Ausbezahlung von Löhnen ohne korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer in jedem Falle eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstellt (Hinweis E 19. Februar 2002, 98/14/0189; E 18. Dezember 2001, 2001/15/0187).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004130146.X02

Im RIS seit

12.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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