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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §80 Abs1;Rechtssatz
Der Arbeitgeber hat nach § 78 Abs. 3 EStG 1988 dann, wenn die Mittel nicht zur Zahlung des vollen vereinbarten Bruttoarbeitslohnes ausreichen, die Lohnsteuer von dem tatsächlich zur Auszahlung gelangenden niedrigeren Betrag zu berechnen und einzubehalten, woraus nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes folgt, dass die Ausbezahlung von Löhnen ohne korrekte Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer in jedem Falle eine Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten darstellt (Hinweis E 19. Februar 2002, 98/14/0189; E 18. Dezember 2001, 2001/15/0187).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004130146.X02Im RIS seit
12.01.2005