Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
BDG 1979 §15a;Rechtssatz
Nichtstattgebung - Versetzung in den Ruhestand nach § 15a BDG 1979 - Der Beschwerdeführer, der in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand und im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit eingesetzt wurde, wurde mit dem angefochtenen Bescheid von Amts wegen in den Ruhestand versetzt. Die vom Beschwerdeführer ins Treffen geführten Umstrukturierungsmaßnahmen und Veränderungen des Tätigkeitsbereiches an seiner Dienststelle haben - auch nach dem eigenen Vorbringen des Beschwerdeführers - bereits stattgefunden, sodass auch bei Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung die Schwierigkeiten der Eingliederung des Beschwerdeführers in die neuen Strukturen bestünden. Das weitere vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Argument, es sei für die Öffentlichkeitsarbeit notwendig, den Zugang zu allen Informationen zu erhalten, und deshalb liege in der Versetzung in den Ruhestand ein für ihn unverhältnismäßiger Nachteil, vermag ebenfalls nicht zu überzeugen. Es mag sein, dass für den Beschwerdeführer derzeit die Informationen, zu denen er nur im Aktivstand Zugang hätte, nicht zu erlangen sind; es ist aber nicht erkennbar, warum es ihm - den Fall des Obsiegens vorausgesetzt - nicht möglich sein sollte, sich diese Informationen im Nachhinein zu beschaffen.
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete Beamten-Dienstrecht Unverhältnismäßiger NachteilEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:AW2004120010.A01Im RIS seit
08.04.2005