RS Vwgh 2004/12/15 2001/18/0230

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.12.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §37;
AVG §45 Abs3;
AVG §66 Abs4;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 88/06/0127 E 25. Oktober 1990 RS 2

Stammrechtssatz

Nach st Rsp des VwGH wird selbst eine in erster Instanz tatsächlich unterlaufene Verletzung des Parteiengehörs durch die Gewährung des Parteiengehörs im Berufungsverfahren geheilt (Hinweis E 13.12.1979, 3175/79).

Schlagworte

Parteiengehör RechtsmittelverfahrenParteiengehör Verletzung des Parteiengehörs VerfahrensmangelHeilung von Verfahrensmängeln der Vorinstanz im Berufungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2001180230.X01

Im RIS seit

28.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

18.03.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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