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001 Verwaltungsrecht allgemeinNorm
FSG 1997 §7 Abs4;Rechtssatz
Bei der Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit im Rahmen des in § 7 Abs. 4 FSG 1997 genannten Wertungskriteriums der Verwerflichkeit hatten die Kraftfahrbehörden schon nach der bisherigen Rechtslage auch länger zurückliegende (selbst getilgte) Verwaltungsübertretungen zu berücksichtigen (Hinweis E 21. Jänner 2003, 2002/11/0227). Dies wurde im Rahmen der 5. FSG-Novelle ausdrücklich ins Gesetz aufgenommen (§ 7 Abs. 5 FSG 1997). Es ist daher im Rahmen der Wertung des Verhaltens des Bf auch ein länger zurückliegendes Delikt zu berücksichtigen.
Schlagworte
Anzuwendendes Recht Maßgebende Rechtslage VwRallg2European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110139.X01Im RIS seit
26.01.2005