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L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
FlVfGG §6 Abs1;Rechtssatz
Die Begründung (Neubegründung/Aufrechterhaltung) einer Dienstbarkeit im Zusammenlegungsverfahren kann gemäß § 24 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 allein durch einen Bescheid der Agrarbehörde erfolgen, wenn sie im öffentlichen Interesse oder wirtschaftlich notwendig ist. Eine Erklärung einer Partei über die Einräumung eines solchen Gehrechtes vermag die Begründung oder Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit nicht zu ersetzen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070140.X01Im RIS seit
11.01.2005