RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0140

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2004
beobachten
merken

Index

L66504 Flurverfassung Zusammenlegung landw Grundstücke
Flurbereinigung Oberösterreich
80/06 Bodenreform

Norm

FlVfGG §6 Abs1;
FlVfLG OÖ 1979 §24 Abs1;

Rechtssatz

Die Begründung (Neubegründung/Aufrechterhaltung) einer Dienstbarkeit im Zusammenlegungsverfahren kann gemäß § 24 Abs. 1 OÖ FlVfLG 1979 allein durch einen Bescheid der Agrarbehörde erfolgen, wenn sie im öffentlichen Interesse oder wirtschaftlich notwendig ist. Eine Erklärung einer Partei über die Einräumung eines solchen Gehrechtes vermag die Begründung oder Aufrechterhaltung einer Dienstbarkeit nicht zu ersetzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070140.X01

Im RIS seit

11.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten