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90/02 FührerscheingesetzNorm
FSG 1997 §16;Rechtssatz
Ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Behörde von Amts wegen zur Kenntnis gelangter für die Verkehrszuverlässigkeit relevanter Umstände ist in § 16 FSG 1997 - der nur die Handhabung der Daten dieses speziellen Registers betrifft - nicht normiert.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110139.X02Im RIS seit
26.01.2005