RS Vwgh 2004/12/16 2004/11/0139

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Veröffentlicht am 16.12.2004
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90/02 Führerscheingesetz

Norm

FSG 1997 §16;
FSG 1997 §7 Abs5 idF 2002/I/081;

Rechtssatz

Ein Verwertungsverbot hinsichtlich der Behörde von Amts wegen zur Kenntnis gelangter für die Verkehrszuverlässigkeit relevanter Umstände ist in § 16 FSG 1997 - der nur die Handhabung der Daten dieses speziellen Registers betrifft - nicht normiert.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004110139.X02

Im RIS seit

26.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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