Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §24 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/11/0067 E 16. Dezember 2004 2004/11/0068 E 16. Dezember 2004Rechtssatz
Gemäß § 9 VStG kann der verantwortliche Beauftragte nur eine Person "sein", die bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Schon daraus ergibt sich, dass die Voraussetzungen nicht nur im Bestellungszeitpunkt sondern während der gesamten Rechtsstellung als verantwortlicher Beauftragter vorliegen müssen. Es ist die Bestellung zum verantwortlichen Beauftragten an mehrere Voraussetzungen geknüpft, darunter an den internen Akt der Bestellung und den Nachweis der Bestellung gegenüber der Behörde. Wird nur eine dieser Voraussetzungen aufgehoben, endet auch die Stellung als verantwortlicher Beauftragter(Hinweis E 26. September 1994, 93/10/0064).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110066.X02Im RIS seit
07.02.2005Zuletzt aktualisiert am
30.10.2012