RS Vwgh 2004/12/16 2004/16/0117

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2004
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Index

27/03 Gerichtsgebühren Justizverwaltungsgebühren

Norm

GGG 1984 §2 Z1 lita;
GGG 1984 TP1;

Rechtssatz

Der Anspruch des Bundes auf die Pauschalgebühr nach TP 1 GGG wird mit der Überreichung der Klage begründet. Die Höhe der Gerichtsgebühr ist daher nicht davon abhängig, ob die Forderung, deren Bestehen festgestellt werden soll, letztlich einbringlich ist oder nicht.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004160117.X02

Im RIS seit

18.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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