RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0112

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Veröffentlicht am 16.12.2004
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3L E13309900
E3L E15103030
E6J
83 Naturschutz Umweltschutz

Norm

31994L0062 Verpackung-RL Art2;
31994L0062 Verpackung-RL;
62001CJ0341 Plato Plastik Robert Frank VORAB;
AWG 2002 §14;
EURallg;

Rechtssatz

Die Verpackungsrichtlinie 94/62/EG zielt darauf ab, Auswirkungen von Verpackungen und Verpackungsabfällen in allen Mitgliedstaaten sowie in dritten Ländern auf die Umwelt zu vermeiden bzw. diese Auswirkungen zu verringern und so ein hohes Umweltschutzniveau sicherzustellen. Zu diesem Zweck sieht sie ua vor, dass die Mitgliedstaaten ein Sammel- und Verwertungssystem für Verpackungen und Verpackungsabfälle einrichten. Nach ihrer fünften Begründungserwägung und ihrem Art. 2 soll die Richtlinie 94/62/EG alle in der Gemeinschaft in Verkehr gebrachten Verpackungen in einem weiten Sinn erfassen (Hinweis EuGH vom 29.4.2004, C-341/01, "Plato Plastik", RN 55f).

Gerichtsentscheidung

EuGH 62001J0341 Plato Plastik Robert Frank VORAB

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Richtlinie EURallg4Gemeinschaftsrecht Auslegung Allgemein EURallg3

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070112.X04

Im RIS seit

11.01.2005

Zuletzt aktualisiert am

31.10.2011
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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