RS Vwgh 2004/12/16 2004/07/0176

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Veröffentlicht am 16.12.2004
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §8;
VwGG §34 Abs1;

Beachte

Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2001/07/0132 B 23. Mai 2002 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62002CJ0216 11. November 2004

Rechtssatz

Die Parteistellung ist nur aus den im Hinblick auf den Gegenstand des Verfahrens in Betracht kommenden Rechtsvorschriften abzuleiten. Für die rechtliche Stellung einer Person als Partei ist nicht entscheidend, ob diese in einem Verfahren als Partei behandelt worden ist.

Schlagworte

Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen Rechtspersönlichkeit

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004070176.X02

Im RIS seit

12.04.2005

Zuletzt aktualisiert am

17.01.2017
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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