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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
AVG §8;Beachte
Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:2001/07/0132 B 23. Mai 2002 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62002CJ0216 11. November 2004Rechtssatz
Die Parteistellung ist nur aus den im Hinblick auf den Gegenstand des Verfahrens in Betracht kommenden Rechtsvorschriften abzuleiten. Für die rechtliche Stellung einer Person als Partei ist nicht entscheidend, ob diese in einem Verfahren als Partei behandelt worden ist.
Schlagworte
Mangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Parteienrechte und Beschwerdelegitimation Verwaltungsverfahren Mangelnde Rechtsverletzung Beschwerdelegitimation verneint keineBESCHWERDELEGITIMATIONMangel der Berechtigung zur Erhebung der Beschwerde mangelnde subjektive Rechtsverletzung Grundsätzliches zur Parteistellung vor dem VwGH AllgemeinParteibegriff - Parteienrechte Allgemein diverse Interessen RechtspersönlichkeitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070176.X02Im RIS seit
12.04.2005Zuletzt aktualisiert am
17.01.2017