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L66501 Flurverfassung Zusammenlegung landw GrundstückeNorm
AgrVG §1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 91/07/0113 E 10. März 1992 RS 1Stammrechtssatz
Allein der Umstand, daß es sich bei einem Zusammenlegungsverfahren um eine komplexe Materie handelt, kann nicht ausreichen, um vom Vorliegen eines unüberwindlichen, einer im Sinne des § 73 Abs 1 AVG fristgerechten Entscheidung über die in einem derartigen Verfahren erhobene Berufung entgegenstehenden Hindernisses auszugehen.
Schlagworte
Verschulden der Behörde §73 Abs2 letzter Satz AVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004070116.X02Im RIS seit
11.01.2005Zuletzt aktualisiert am
26.06.2017