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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
ArbIG 1993 §23 Abs1;Beachte
Serie (erledigt im gleichen Sinn):2004/11/0067 E 16. Dezember 2004 2004/11/0068 E 16. Dezember 2004Rechtssatz
Nach § 23 Abs. 1 ArbIG 1993 wird die Bestellung von verantwortlichen Beauftragten gemäß § 9 Abs. 2 und 3 VStG für die Einhaltung von Arbeitnehmerschutzvorschriften erst rechtswirksam, nachdem beim zuständigen Arbeitsinspektorat eine schriftliche Mitteilung über die Bestellung samt einem Nachweis der Zustimmung des Bestellten eingelangt ist. Es findet sich jedoch keine Regelung darüber, dass auch der Widerruf der Bestellung erst mit dem Einlangen der schriftlichen Mitteilung hierüber beim Arbeitsinspektorat wirksam würde. Das VStG enthält gleichfalls keine ausdrückliche Bestimmung über das Ende der Rechtsstellung des verantwortlichen Beauftragten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2004:2004110066.X01Im RIS seit
07.02.2005Zuletzt aktualisiert am
30.10.2012