RS Vwgh 2004/12/16 2004/11/0161

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 16.12.2004
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Index

E000 EU- Recht allgemein
E3R E05205000
E3R E07204020
60/04 Arbeitsrecht allgemein

Norm

31985R3820 Harmonisierung best Sozialvorschriften Strassenverkehr;
AZG §28 Abs3;
EURallg;

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn): 2004/11/0168 E 27. Jänner 2005

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/11/0273 E 23. Oktober 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Ausführungen dazu, dass mit § 28 Abs 3 Arbeitszeitgesetz der Behörde Ermittlungen darüber erspart bleiben sollen, welche konkrete Fahrtstrecke - nur durch EU-Länder oder nach Drittländern oder durch Drittländer - im Ausland gewählt wurde.

Schlagworte

Gemeinschaftsrecht Verordnung Strafverfahren EURallg5/2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2004110161.X03

Im RIS seit

25.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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