RS Vwgh 2004/12/17 2002/02/0129

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Veröffentlicht am 17.12.2004
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
60/02 Arbeitnehmerschutz

Norm

ASchG 1994 §130 Abs5 Z1;
BArbSchV §87 Abs3;
BArbSchV §87 Abs5;
VStG §5 Abs1;
VStG §9;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2000/02/0228 E 19. Oktober 2001 RS 3

Stammrechtssatz

Bloß stichprobenartige Überprüfungen der Baustellen und die Erteilung von Weisungen reichen für das geforderte Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems zur Hintanhaltung von Verstößen gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften ebensowenig wie eine Verwarnung für den ersten festgestellten Verstoß aus (Hinweis: E 20.12.1996, 93/02/0306).

Schlagworte

Verantwortung für Handeln anderer Personen Besondere Rechtsgebiete Arbeitsrecht Arbeiterschutz

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2002020129.X03

Im RIS seit

07.02.2005

Zuletzt aktualisiert am

10.08.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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