RS Vwgh 2004/12/17 2000/03/0201

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 17.12.2004
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Index

91/01 Fernmeldewesen

Norm

TKG 1997 §37 Abs1;
TKG ZusammenschaltungsV 1998 §3;

Rechtssatz

Aus § 37 Abs. 1 TKG 1997 (insbesondere dessen zweiten Satz) ergibt sich, dass auch die Entbündelung als ein Netzzugang einzustufen ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2004:2000030201.X02

Im RIS seit

31.01.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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